KST Kraftwerks- und Spezialteile GmbH

Präzision in der Fertigung von Prototypen und Baugruppen

Die 1996 als Management-Buy-out gegründete KST ist ein Fertigungsdienstleister, der qualitativ hochwertige Prototypen oder Ersatzteile als Einzelteile oder Baugruppen für Turbomaschinen wie Dampf- und Gasturbinen, Verdichter, Triebwerke und viele weitere Einsatzgebiete herstellt. In früheren Jahren war die KST sehr stark vor allem auf Global Player aus der Welt der Turbinentechnik wie z. B. General Electric, Siemens und Rolls Royce fokussiert. Mittlerweile fertigen wir auch viele unserer hochwertigen Produkte für unterschiedlichste andere Sparten und Industriezweige aus dem Bereich Maschinen- und Anlagenbau. Im Grunde können wir fast alle hochkomplexen Bauteile oder Baugruppen aller Größen aus den verschiedensten Metalllegierungen und Stählen herstellen. An drei Standorten mit einer Jahreskapazität von insgesamt 175.000 Stunden, über 150 hochqualifizierten und sehr erfahrenen Mitarbeitern, flexiblen Produktionsbedingungen und einem großen hochmodernen Maschinenpark sind wir ein äußerst leistungsstarker Partner. KST steht für präzise Fertigung, für umfassende, durch ein integriertes Managementsystem dokumentierte Qualitätsprüfungen sowie für die strikte Einhaltung von Umwelt-, Arbeits- und Gesundheitsschutz und höchste Sicherheitsvorgaben. Diese Aspekte spiegeln sich natürlich auch in den Anforderungen an unsere Lieferanten und Partner wider.

Fast make

Bei der Fertigung von Einzelteilen, Prototypen oder Ersatzteilen zählen neben den Kosten vor allem Geschwindigkeit, Präzision und Qualität. In all diesen Bereichen sind wir exzellent aufgestellt. So produzieren wir hochkomplexe, große Prototypen wie beispielsweise ein Turbinengehäuse, bei dem allein die Materialbeschaffung eine Zeitspanne von einem knappen Monat verschlingen kann, in einem Zeitraum von 5 bis 6 Wochen – ganz nach der Devise „fast make“.

Ergänzend zu unserer Prämisse „fast make“ besitzt die KST eine behördlich Bewilligung als „Ermächtigter Ausführer" (VSF Z 4216). Das heißt, als Inhaber der Bewilligung entfällt die Notwendigkeit,  Warenverkehrs-bescheinigungen A.TR., EUR.1 oder EUR-MED durch eine Zollstelle ausstellen zu lassen. Diese Unabhängigkeit bei der Ausstellung von Präferenznachweisen für den internationalen Warenverkehr stellt einen weiteren wichtigen Zielfaktor und unterstützt eine bestmöglichen Verkürzung von Produkt-Durchlaufzeiten.

nach oben